GPSR Bußgeld & Abmahnung: Wie hoch die Strafen wirklich sind
Ein Verstoß gegen die GPSR kann Händler zweifach treffen: zivilrechtlich über Abmahnungen (ab ~357 € beim VSW, über 1.600 € bei Mitbewerber-Anwälten) und behördlich über Bußgelder bis 100.000 € nach dem novellierten §28 ProdSG. Dazu die härteste Sanktion: Delisting durch Marktplätze.
Wie hoch ist das GPSR-Bußgeld?
Die ProdSG-Novelle ist am 19. Februar 2026 in Kraft getreten. Der neue §28 ProdSG ist zweistufig:
| Verstoßart | Rahmen |
|---|---|
| Formal- und Informationspflichten (fehlende Angaben, fehlende Verantwortliche Person) | bis 10.000 € |
| Schwere Verstöße gegen zentrale Sicherheitspflichten | bis 100.000 € |
GPSR Abmahnung: Höhe der Kosten
- Verband Sozialer Wettbewerb (VSW): rund 357 € pro Verstoß.
- Mitbewerber/Anwälte: häufig über 1.600 € pro Verstoß — plus strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Amazon-Delisting: die faktische Sanktion
Fehlt die verifizierte Verantwortliche Person oder Sicherheitsangaben, werden ASINs automatisch deaktiviert — teils EU-weit. Ein Delisting im Q4 kann den Jahresumsatz eines Produkts vernichten. Fast alle Fälle: die Lücke war vor der Bestellung erkennbar.
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